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Die Organe der Europäischen Union

Die Europäische Union besteht laut Vertrag aus sieben zentralen Organen. Nur eines davon wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt: das Europäische Parlament.



Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürger in der EU. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt es Gesetze und den EU-Haushalt.

Dazu gehören:

  • Das Erlassen von Verordnungen und Richtlinien.
  • Die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Europäischen Kommission.
  • Die Genehmigung von internationalen Abkommen (z. B. Freihandelsverträge).
  • Das Parlament hat kein eigenes Initiativrecht für Gesetzesvorschläge – diese kommen von der Europäischen Kommission.



    Der Europäische Rat

    Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Hier werden die politische Richtung und die Prioritäten der EU festgelegt, jedoch keine Gesetze veerabschiedet.



    Der Rat der Europäischen Union

    Der Rat der EU besteht aus den Fachministern der Mitgliedstaaten. Er entscheidet gemeinsam mit dem Parlament über neue EU-Gesetze.Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.



    Die Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union.

    Hier werden

  • neue Gesetze vorgeschlagen.
  • die Einhaltung des EU-Rechts überwacht.
  • der EU-Haushalt überwacht.
  • Jedes Mitgliedsland stellt eine Kommissarin oder einen Kommissar. Aktuell wird die Kommission von Ursula von der Leyen geleitet.



    Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

    Seit 2024 hat die estnische Politikerin Kaja Kallas dieses Amt inne. Sie koordiniert die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und vertritt die Union international.



    Der Europäische Gerichtshof

    Der Europäische Gerichtshof sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird. Er prüft außerdem, ob EU-Institutionen rechtmäßig handeln.



    Die Europäische Zentralbank

    Die EZB steuert die Geld- und Währungspolitik im Euroraum, also in den Staaten, die den Euro eingeführt haben.

    Neben den sieben Hauptorganen gibt es weitere Einrichtungen:

  • Ausschuss der Regionen und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: beraten die EU in regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen.
  • Europäische Investitionsbank (EIB): fördert Projekte und Investitionen in der EU.
  • Europäischer Rechnungshof: prüft Einnahmen und Ausgaben der EU.
  • Europäischer Bürgerbeauftragter und Datenschutzbeauftragter: vertreten die Rechte der Bürger.


  • Die Europäische Union basiert auf einem komplexen, aber klar strukturierten System aus Organen und Institutionen.Das Europäische Parlament steht dabei als direkt gewählte Vertretung der Bürger im Mittelpunkt und wird unterstützt von Rat, Kommission und weiteren Einrichtungen.

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