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Vehaltensregeln für Bundestagsabgeordnete: Ordnungsgeld bei Hausordnungsverstößen

Auch im Bundestag gibt es Verhaltensregeln: Abgeordnete sollen bei Verstößen gegen die Hausordnung Ordnungsgelder zahlen. Eine Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom November 2025 bringt nun weitere Veränderungen.


Was sich für die MbBs ändern soll

Paragraph §44e im Abgeordnetengesetz:

  • Ordnungsgeld bei „nicht nur geringfügiger“ Verletzung der Hausordnung: 2.000 Euro, bei Wiederholung 4.000 Euro
  • Die Reform koppelt das Ordnungsgeld an den Ausschluss aus Sitzungen


  • Transparenz- und Nebentätigkeitsregeln weiterhin unverändert

    Die bisher geltenden Transparenzregeln für die MdBs bleiben erhalten:

  • Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen angegeben werden (§44a)
  • Zuwendungen für Mandatsausübungen sind verboten, Spenden erlaubt
  • Tätigkeiten mit möglichen Interessenkonflikten müssen offen gelegt werden
  • Unentschuldigtes Fehlen in der Anwesenheitsliste soll stärker sanktioiert werden.
  • Diese Regeln sollen Korruption verhindern und die Integrität des Parlaments sichern.



    Mehr Ordnung und Transparenz im Bundestag

    Mit dem Ordnungsgeld will der Bundestag die Struktur des Bundestages zu wahren, zusätzlich werden die Regelungen derzeit weiterentwickelt.


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